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   OVG Niedersachsen, 11.05.2009 - 7 LB 185/06   

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OVG Niedersachsen, 11.05.2009 - 7 LB 185/06 (https://dejure.org/2009,17782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2009 - 7 LB 185/06 (https://dejure.org/2009,17782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 7 LB 185/06 (https://dejure.org/2009,17782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übereinstimmende Erledigung eines Verwaltungsrechtsstreits: Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach übereinstimmender Erledigung eines Verwaltungsrechtsstreits; Wirksamkeit einer auf einer irrigen Annahme beruhenden Prozeßerklärung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit eines von einer Behörde erlassenen Verwaltungsaktes bei einer Erledigungserklärung des Klägers

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4 (analog); ; VwGO § 43; ; VwGO § 89

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 231
  • NVwZ-RR 2009, 788
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Lüneburg, 20.12.2000 - 7 A 63/98

    Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2009 - 7 LB 185/06
    Hinsichtlich dieser Spielplätze hatte das Verwaltungsgericht das Verfahren in seinem vorangegangenen Urteil vom 20. Dezember 2000 - 7 A 63/98 - eingestellt, weil es insoweit von übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ausgegangen war, und die Kosten dem Beklagten auferlegt, weil er bei streitiger Entscheidung wegen fehlerhafter Adressatenauswahl unterlägen wäre.

    1.) Es hat das die Spielplätze 3 und 5 betreffende Verfahren in seinem Urteil vom 20. Dezember 2000 - 7 A 63/98 - auf Grund der Annahme übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt.

    Der Beklagte hat mit seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 an das Verwaltungsgericht die Sanierungsanordnung "auch für die Spielplätze 1 a und 1 b wie auch für die Teichanlage für erledigt erklärt" und den Kostenbetrag der Ersatzvornahme "für den Spielplatz 2, der allein noch Gegenstand des Verfahrens ist", geändert (GA VG Lüneburg 7 A 63/98, Bl. 43).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02

    Störerauswahl und Verantwortlichkeit der Erben; "Hinreichende" Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2009 - 7 LB 185/06
    Die (auch) dagegen seinerzeit eingelegte Berufung des Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 LB 248/02 - als unzulässig verworfen, weil richtiger Rechtsbehelf gegen eine, wie behauptet, fehlerhafte Einstellung nicht die Berufung, sondern ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens in erster Instanz sei.

    Nach Verwerfung der dagegen gerichteten Berufung des Beklagten durch Urteil des Senats vom 15. Dezember 2005 - 7 LB 248/02 - und dessen in der anschließenden mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im zunächst wieder anhängig gemachten Verfahren erklärten Verzicht (GA Bl. 43, 44), die Fortsetzung des Klageverfahrens (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorb. § 124 Rdnr. 6) und eine streitige Sachentscheidung über das ursprüngliche Begehren der Klägerin zu erzwingen, ist die gerichtliche Einstellungsentscheidung unanfechtbar und der Bescheid des Beklagten vom 4. Dezember 1995 ohne gerichtliche Bestätigung bestandskräftig.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Danach setzt die Erhebung der Widerklage zunächst die Rechtshängigkeit der Hauptklage voraus (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.5.2009 - 7 LB 185/06 - NVwZ-RR 2009, 231, juris Rn. 11; Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl., § 89 Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

    Selbst bei einer nur analogen Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wegen Erledigung des Verwaltungsaktes schon vor Klageerhebung - wie hier - kann die Fortsetzungsfeststellungsklage entweder als Unterfall der Anfechtungsklage angesehen werden (VGH München, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 -, juris Rn. 46; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.05.2009 - 7 LB 185/06 -, juris Rn. 13; VG München, Urt. v. 26.09.2017 - M 13 K 16.3400 -, juris Rn. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 43 Rn. 5) oder ist jedenfalls deshalb dem Regelungszusammenhang des § 69 Abs. 2 LJG zuzuordnen, weil sie eine deutlich größere Nähe zur Anfechtungsklage aufweist als zur allgemeinen Feststellungsklage nach § 43 VwGO.
  • BFH, 25.05.2011 - IX B 141/10

    Wirksamkeit einer auf einer irrigen Annahme beruhenden Prozesserklärung

    Denn selbst wenn den sachkundig vertretenen Klägern bei der Abfassung ihrer Erledigungserklärung ein --möglicherweise vom FG ausgelöster-- Irrtum über deren Reichweite unterlaufen wäre, ist eine auf fehlerhafter Erkenntnis beruhende Motivation für die Wirksamkeit von eindeutigen Prozesserklärungen ohne Bedeutung (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 11. Mai 2009  7 LB 185/06, Der öffentliche Dienst 2009, 231).
  • VG Osnabrück, 21.01.2020 - 3 A 402/18

    Aussagegenehmigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    (aa) Danach setzt die Erhebung der Widerklage zunächst die Rechtshängigkeit der Hauptklage voraus (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 2009, - 7 LB 185/06 -, NVwZ-RR 2009, 231; Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl., § 89 Rn. 3).
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